§ 24 Abs 1 UrhG
Die Entscheidung des OGH unterscheidet die jeweiligen Ansprüche aus einer Werknutzungsbewilligung und eines Werknutzungsrechts. Weiters wird in diesem Zusammenhang die Beweislastverteilung bei der Frage, welches der beiden Rechtsverhältnisse gegeben ist, erläutert.