Art 5 Abs 1 EG-MarkenRL; § 14 Abs 2 dMarkenG
Die Entscheidung des EuGH befasst sich mit der Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Marken. In diesem Zusammenhang wird erörtert, wann sich ein Markeninhaber auf sein Ausschließlichkeitsrecht berufen kann.