Zusammenfassung: Der Autor befasst sich in seiner Urteilsbesprechung mit vertikalen Bindungen, bei Verhalten von Unternehmen, bei Angebot und Nachfrage. In diesem Zusammenhang wird besprochen inwieweit die Immanenztheorie auf vertikale Bindungen im Sinne des § 30 a KartG anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 ff KartG; § 30a ff KartG; 45 KartG; § 41 ZPO; § 50 ZPO; § 78 EO; § 378 ff EO; § 402 EO