Zusammenfassung: Die NA befasst sich in ihrer Entscheidung mit der Beurteilung des Maßstabs der Erfindungshöhe.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG; § 48 PatG
Stichworte: PBl 2000, 187
Zusammenfassung: Die NA befasst sich in ihrer Entscheidung mit der Beurteilung des Maßstabs der Erfindungshöhe.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG; § 48 PatG
Stichworte: PBl 2000, 187