
-
- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
-
- »EuGH-Entscheidungen
- Lurger, Korp, Art 5 RL 93/13/EWG steht einer nationalen Rechtsprechung nicht entgegen, die eine Klausel über eine Bereitstellungsprovision bei Hypothekendarlehen auch ohne detaillierte Rechnungen oder genaue Aufschlüsselung der vergüteten Dienstleistungen für transparent hält, sofern der Verbraucher in der Lage ist, deren wirtschaftliche Folgen einzuschätzen und Überschneidungen mit anderen Vertragsentgelten zu überprüfen. Ein erhebliches Missverhältnis der Rechte und Pflichten nach Art 3 Abs 1 und Art 4 Abs 1 RL 93/13/EWG entsteht nicht allein dadurch, dass die Bereitstellungsprovision als Prozentsatz des Darlehensbetrags berechnet wird, sofern die genannten Transparenzvoraussetzungen erfüllt sind. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass ein Gericht im Einzelfall anhand der vom EuGH entwickelten Kriterien, erforderlichenfalls durch Vergleich mit marktüblichen Provisionen, überprüfen kann, ob die Klausel ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zulasten des Verbrauchers verursacht.
- Lurger, Korp, Zur Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Klausel über die vorzeitige Fälligstellung in Verbraucherdarlehensverträgen kann auch berücksichtigt werden, ob dem Verbraucher angemessene und wirksame Mittel zur Verfügung stehen, um die vorzeitige Fälligstellung abzuwenden oder deren Wirkungen wieder zu beseitigen; dabei ist ua zu berücksichtigen, ob die Frist zur Begleichung der Restschuld faktisch ausreichend ist.
-
- »OGH-Entscheidungen
- Kellner, Legath, Anfechtung: Klagefrist des § 43 Abs 2 IO pro Insolvenz.
- Kellner, Legath, Erste Judikatur zu Rechtslage nach dem GIRÄG 2003: Keine Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters für die Geltendmachung des Quotenschadens.
- Kellner, Legath, Rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Haftrücklassgarantie.
- Kellner, Legath, Prozent vs Prozentpunkt: Intransparenz.
-
- Buchbesprechung
- Lucius, KODEX
© Lizenziert von der Österr. Bankwissenschaftlichen Ges. für LexisNexis
Verlag ARD Orac GmbH. Alle Rechte vorbehalten.