Die EBA hat den Abschlussbericht zu den Leitlinien für Anbieter von Nebendienstleistungen (EBA/GL/2026/01) veröffentlicht.
Im Vergleich zum Konsultationspapier von Juli 2025 wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
Präzisierung der Tätigkeiten, die als "direkte Fortsetzung der Banktätigkeit" angesehen werden
