Unbestritten ist die Akzessorietät ein grundlegendes Prinzip des Pfand- und damit auch des Hypothekenrechts. Dieses Prinzip tritt offenbar regelmäßig in Konflikt mit den Grundsätzen des Grundbuchsrechts, welches das Hypothekenrecht freilich ebenfalls entscheidend prägt. Diesbezüglich finden sich zahlreiche – nach wie vor ungelöste – Fragen. Mit einigen davon beschäftigt sich dieser Beitrag.

