Kreditinstitute sehen sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit komplexen Vorgaben zur Bewältigung notleidender Kredite konfrontiert. Mit dem Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) wurde die EU-Richtlinie (EU) 2021/2167 in nationales Recht umgesetzt, um den Sekundärmarkt für notleidende Kredite zu stärken. Das KKG regelt insbesondere die Zulassung, Aufsicht und Informationspflichten, Konzessionserfordernisse und das Thema Bankgeheimnis für Kreditkäufer und Kreditdienstleister. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage, zeigt zentrale Regelungsinhalte auf und analysiert praktische Aspekte im Hinblick darauf, ob der Verkauf von NPLs in Österreich tatsächlich erleichtert wurde.

