Eine Auslegung des nationalen Rechts, wonach die Ausübung der Rechte aus der Klausel-RL davon abhängig gemacht wird, dass der Verbraucher vor Gericht erklärt, dass er der Aufrechterhaltung der Klausel nicht zustimmt, die Konsequenzen der Nichtigerklärung versteht und dieser zustimmt, ist nicht mit Art 6 und 7 Klausel-RL vereinbar. Der Verbraucher hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen, ohne Abzug von Zinsen, die dem Kreditinstitut bei einem gültigen Vertrag zustünden.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2024/139ÖBA 2024, 440 Heft 6 v. 15.6.2024