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FAGG: Lesbarkeit von Muster-Widerrufsformularen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3022ÖBA 2024, 438 Heft 6 v. 15.6.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202406043801

§§ 4, 11, 18 FAGG.

Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, verlängert sich die Rücktrittsfrist nach § 12 Abs 1 FAGG um zwölf Monate.

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