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Gemäß Artikel 8 und 23 der Verbraucherkredit- RL kann ein Kreditvertrag, bei dem der Kreditgeber seine Pflicht zur Bonitätsprüfung des Verbrauchers verletzt hat, als Sanktionierung auch dann für nichtig erklärt werden und der Anspruch auf die vereinbarten Zinsen verloren gehen, wenn der Vertrag bereits erfüllt wurde und der Verstoß keine nachteiligen Folgen für den Verbraucher hatte.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2024/140ÖBA 2024, 445 Heft 6 v. 15.6.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202406044501

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