Die Klausel-RL ist dahin auszulegen, dass sie keine Anwendung auf nationale Bestimmungen findet, die Verbraucher bei einem Darlehensvertrag mit Gewerbetreibenden nicht verpflichtet, bei vorzeitiger Fälligstellung Darlehenszinsen für den Zeitraum zwischen der Erklärung der Fälligstellung und der tatsächlichen Rückzahlung zu bezahlen.
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. iur. Felix KodolitschÖBA 2022/112ÖBA 2022, 151 Heft 2 v. 15.2.2022