Klauseln in Darlehensverträgen, die den Verbraucher einem unbegrenzten Wechselkursrisiko aussetzen sind missbräuchlich, sofern die Transparenzerfordernisse ungenügend beachtet wurden. Demnach reiche es nicht aus, dem Verbraucher nur eine Vielzahl an Informationen zu übermitteln, die alle auf der Hypothese beruhen, dass der Wechselkurs stabil bleibt. Der Verbraucher muss explizit auf den wirtschaftlichen Kontext hingewiesen werden, der Auswirkungen auf Schwankungen der Wechselkurse haben könnte.
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Univ.-Ass. Mag. iur. Felix KodolitschÖBA 2022/110ÖBA 2022, 69 Heft 1 v. 15.1.2022