Bei einem öffentlichen Aktienzeichnungsangebot, das sich in einem Teil an Kleinanleger und in einem zweiten Teil an qualifizierte Anleger richtet, kann von qualifizierten Anlegern auch aufgrund von unrichtigen Angaben aus dem Prospektteil für Kleinanleger Haftungsklage erhoben werden, da hierdurch deren Anlageentscheidung beeinflusst werden kann.
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Univ.-Ass. Mag. iur. Felix KodolitschÖBA 2022/109ÖBA 2022, 65 Heft 1 v. 15.1.2022