Dispositives Recht dient zur ausgewogenen Ergänzung unvollständiger Verträge. Vor kurzem hat der EuGH dennoch erstmals die Ersetzung einer missbräuchlichen AGB-Klausel durch dispositives Recht abgelehnt, womit ein zentraler Grundsatz des nationalen Vertragsrechts hinfällig zu sein scheint. Warum dieser folgenschwere Schluss nicht zwingend ist, zeigt der vorliegende Beitrag.