vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖBA Inhaltsverzeichnis Heft 8/2020

Heft 8 v. 15.8.2020

Newsline

  1. Rudorfer, 1. Topthemen (insb. Corona)
  2. Rudorfer, 2. Kapitalmarktrecht
  3. Rudorfer, 3. Zahlungsverkehr
  4. Rudorfer, 4. Sonstige Themen

Neues in Kürze

    1. Aufsichtsrecht und Risikomanagement
      1. »national
      2. Damm, COVID-19 – Maßnahmen zur Linderung der Herausforderungen für die Bankenindustrie
      1. »international
      2. Damm, Veröffentlichung der finalen EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung

Börseblick

  1. Wögerbauer, Liquidität versus Realität

Abhandlungen

  1. Kellner, Zustimmungsfiktionsklauseln: Das nächste Kapitel
  2. Schoditsch, Die Sorgfaltsanforderungen des Gläubigers gegenüber dem Bürgen

Berichte und Analysen

  1. John, Riesenfelder, EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung
  2. Rosen-Philipp, Die Finanzmärkte im ersten Halbjahr 2020
  3. Schäfer, Vohrer, Die Messung von Treibhausgasemissionen im Bankgeschäft – das Konzept der finanzierten Emissionen
  4. Moschner, Österreichs M&A-Markt 2019
  5. Judt, Klausegger, Was bringt eigentlich … die Bargeldzukunft?

Rechtsprechung

    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Kellner, Liebel, Mitverschulden bei unterlassener Aufklärung über verdeckte Innenprovisionen.
      3. Kellner, Liebel, Zur internationalen Zuständigkeit bei Einlagenrückgewähr.
      4. Kellner, Liebel, Anwendbarkeit von § 25c KSchG zwischen unterhaltspflichtigem Elternteil und nicht volljährigem Kind.
      5. Kellner, Liebel, Rechtsmittellegitimation bei insolvenzgerichtlicher Weisung.
    1. Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
      1. »EuGH-Entscheidungen
      2. Lurger, Die Klausel-RL verpflichtet ein nationales Gericht, das zur Frage der Feststellung der Missbräuchlichkeit bestimmter Klauseln in einem Vertrag zu entscheiden hat, die jenigen Klauseln, die mit dem Streitgegenstand zusammenhängen auf ihre Missbräuchlichkeit zu prüfen; andere Vertragsklauseln muss das Gericht für die Beurteilung der inkriminierten Klauseln berücksichtigen, nicht aber deren etwaige Missbräuchlichkeit amtswegig überprüfen.
      3. Lurger, Die Verbraucherkredit-RL steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die eine Methode zur Berechnung der zinsunabhängigen Kreditkosten vorsieht, vorausgesetzt, die Regelung führt keine zusätzlichen Informationspflichten ein; eine Vertragsklausel, die die zinsunabhängigen Kreditkosten unter Beachtung der Höchstgrenze einer solchen nationalen Regelung festlegt, ist Gegenstand der Klauselkontrolle nach der Klausel-RL.
© Lizenziert von der Österr. Bankwissenschaftlichen Ges. für LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & CO KG. Alle Rechte vorbehalten.