COVID-19-bedingte Änderungen der CRR ("CRR-Quick Fix")
Das Ende Juni von Rat und EU-Parlament verabschiedete Bankenpaket sieht gezielte und außerordentliche gesetzliche Änderungen der Eigenkapitalvorschriften (CRR II) vor, um die Kreditvergabe zu fördern. Die Änderungen sind nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bereits per 30.6.2020 in Kraft getreten.
Folgende Änderungen: