§ 879 ABGB
§ 82 GmbHG.
Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr gem § 82 GmbHG zieht die absolute Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gem § 879 ABGB nach sich. Auf die absolute Nichtigkeit kann sich jedermann berufen, ohne dass es einer besonderen Anfechtung bedürfte. Vom Verbot der Einlagenrückgewähr sind auch Leistungen an einen ehemaligen Gesellschafter erfasst, die in Hinblick auf die frühere Gesellschafterstellung erbracht werden.