vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berücksichtigung "versteckter" Sparbücher im Pflichtteilsprozess

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2685ÖBA 2020, 511 Heft 7 v. 15.7.2020

§ 789 ABGB

§§ 165, 170 AußStrG.

Ein im Verlassenschaftsverfahren errichtetes Inventar ist für ein allfälliges streitiges Zivilverfahren – wie etwa eine Pflichtteilsergänzungsklage – nicht bindend. Dasselbe gilt für den Wert des reinen Nachlasses aus einem Verlassenschaftsverfahren, in dem kein Inventar errichtet wurde. Es steht der Einbeziehung von Sparbüchern bzw deren Beträge in den Pflichtteilsprozess daher nicht entgegen, dass die Sparbücher keinen Eingang in das Verlassenschaftsverfahren gefunden haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!