vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dezentrale Transaktionseinheiten als E-Geld

AbhandlungenMag. Christian SillaberÖBA 2020, 248 Heft 4 v. 15.4.2020

Diese Arbeit untersucht die Einordnung von Transaktionseinheiten dezentraler Transaktionssysteme als E-Geld. Während die derzeit vorherrschende Lehre bei Nicht-Einordnung von Token in bestehende Regime nach dem Ausschlussprinzip (zB Verneinung Einordnung als Wertpapier, Verneinung Einordnung als E-Geld) regelmäßig für einzelne Transaktionseinheiten das Fehlen jeglicher aufsichtsrechtlicher Anknüpfungspunkte bejaht, ergibt eine detaillierte Betrachtung der technischen Rahmenbedingungen und E-Geld-Tatbestandsmerkmale ein anderes Bild: Transaktionseinheiten gängiger dezentraler Transaktionssysteme sind in nahezu allen Fällen problemlos unter den E-Geld-Begriff subsumierbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte