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Sparbücher keine Fahrnisse bei Hauskauf

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2653ÖBA 2020, 211 Heft 3 v. 15.3.2020

§§ 293, 914, 1101 ABGB

§ 31 BWG.

Beim Verkauf eines Hauses in ungeräumtem Zustand samt darin befindlichen, offenbar wertlosen Fahrnissen, sind darin erst später entdeckte Sparbücher des Verkäufers bei redlicher Vertragsauslegung nicht vom Kaufgegenstand erfasst.

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