§§ 293, 914, 1101 ABGB
§ 31 BWG.
Beim Verkauf eines Hauses in ungeräumtem Zustand samt darin befindlichen, offenbar wertlosen Fahrnissen, sind darin erst später entdeckte Sparbücher des Verkäufers bei redlicher Vertragsauslegung nicht vom Kaufgegenstand erfasst.