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Hypothetische Veranlagung außerhalb des Kapitalmarkts

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2652ÖBA 2020, 210 Heft 3 v. 15.3.2020

§§ 1293, 1295, 1299 ABGB.

Die Behauptungs- und Beweislast für Wahl und Entwicklung der hypothetischen Alternativanlage trifft den Anleger, wenn er bei korrekter Beratung überhaupt am Kapitalmarkt veranlagt hätte, was bei vorgefasstem Anlageentschluss widerleglich vermutet wird. Steht fest, dass der Anleger bei korrekter Beratung nicht am Kapitalmarkt investiert hätte, muss er keine Alternativanlage dartun.

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