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Bürgschaft für Kontokorrentkreditvertrag.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2588ÖBA 2019, 525 Heft 7 v. 15.7.2019

§§ 863, 864a, 879, 914, 1346 ABGB

§ 7 VKrG.

Vertragsbestimmungen in Bürgschaftsverträgen, wonach der Bürge auch für Kreditprolongationen haftet, sind im Geschäftsverkehr üblich. Dies gilt insb für die Besicherung von Kontokorrentkrediten, denen eine entsprechende Verlängerungsmöglichkeit geradezu immanent ist.

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