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Drittwirkung des Verbots der Einlagenrückgewähr.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2574ÖBA 2019, 380 Heft 5 v. 15.5.2019

§ 879 ABGB

§ 82 GmbHG.

Es besteht keine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht einer Bank für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr. Eine solche besteht nur dort, wo sich zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts der Verdacht schon so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.

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