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Die geplante Neuordnung des EU-Rahmenwerks für gedeckte Bankschuldverschreibungen und Verbriefungen

Berichte und AnalysenDr. jur. Klaus Peter FollakÖBA 2019, 362 Heft 5 v. 15.5.2019

Die Förderung der Finanzierung über die grenzüberschreitenden Kapitalmärkte steht im Zentrum der von der EU-Kommission angestrebten Kapitalmarktunion. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der globalen Finanzkrise liegt es zunächst nahe, auf das in vielen Mitgliedstaaten etablierte Produkt der gedeckten Bankschuldverschreibung ("Covered Bond") zurückzugreifen, das sich in der globalen Finanzkrise 2007 – 2009 als stabiles Refinanzierungsmittel erwiesen hat.1)1)Entwurf der VO COM (2018) 93 endg, Explanatory Memorandum. Ziel der Harmonisierung ist eine stabile und kostengünstige Refinanzierungsquelle für Kreditinstitute und ein sicheres Anlageinstrument dank besonderer Aufsicht auf der Mikroebene und damit eine entsprechende Verbesserung der Finanzmarktstabilität.2)2)Ebda, S 1. Zur Gesamtdarstellung der Diskussion EP Report PE597.729v02-00, A8-0235/2017. Vgl dazu auch Stöcker, Pfandbriefe und gedeckte Bankschuldverschreibungen, EuZW 2018, 565 u 617; ders, Fundamental questions on covered bond legal frameworks from a European perspective, Housing Finance International (Winter 2014), 28; ders, Covered bond models in Europe: fundamentals on legal structures, Housing Finance International (Winter 2011), 32. Mit der Umsetzung dieses Rahmenwerks wird in allen Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Regelwerk für gedeckte Bankschuldverschreibungen zur Verfügung stehen.3)3)Für die Umsetzung ist eine Frist von 18 Monaten ab Veröffentlichung im EU-ABl vorgesehen. Der Ansatz zur Wiederbelebung der Verbriefung, deren mit erhöhtem Risiko behaftete Segmente letztlich die Krise ausgelöst haben, ist weit weniger umfassend.4)4)Vgl zur gesamten Thematik Follak, Kapitalmarkt- Börsen- und Investmentrecht, in Dauses/Ludwigs (Hrsg), Hdb EU-Wirtschaftsrecht F III, Rn 60 a-c (erscheint 1./II. Quartal 2019).

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