Das Auslagern von bankbetrieblichen Aufgaben ist in der Branche weit verbreitet. Mit Einführung des § 25 BWG (inklusive der Vorgaben für Auslagerungsverträge der Anlage zu § 25 BWG) hat der Gesetzgeber (auch im Hinblick auf zukünftige europäische Vorgaben) erstmals im BWG detaillierte Vorgaben für Auslagerung wesentlicher bankbetrieblicher Aufgaben erlassen. Mit der am 25.2.2019 veröffentlichten EBA "Guidelines on outsourcing" (EBA/GL/2019/2) wurden weitere Vorgaben für (auch bestehende) Auslagerungsverträge sowie erhöhte Dokumentationsverpflichtungen erlassen. Wir erachten daher eine neuerliche Befassung mit dem komplexen Thema für notwendig und möchten mit diesem Artikel einen Überblick über die neuen Verpflichtungen geben und die notwendigen To-dos eines Umsetzungsprojektes kurz umreißen.