Bislang gelten für Wertpapierfirmen dieselben Aufsichtsanforderungen wie für Banken. Sie tragen den Besonderheiten von Wertpapierfirmen nicht in vollem Umfang Rechnung – das gilt insbesondere für die CRR und CRD IV. Mit dem Ziel, die Aufsichtsanforderungen stärker auf die Geschäftsmodelle der Wertpapierfirmen auszurichten, hat die Europäische Kommission im Dezember 2017 einen Verordnungs- und einen dazugehörigen Richtlinienvorschlag veröffentlicht (sog. Wertpapierfirmenverordnung bzw. -richtlinie). Das Europäische Parlament hat zu den Entwürfen der Kommission im September 2018 Stellung bezogen, der Rat der Europäischen Union im Januar 2019.