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Leitlinien für Ersatzbestimmungen in Neuverträgen für auf Euro lautende Cash-Produkte

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2019, 175 Heft 3 v. 15.3.2019

Eine von der Europäischen Zentralbank, der belgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Kommission gegründete Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet hat Leitlinien mit Vorschlägen zur Vertragsgestaltung in Neuverträgen für liquide Produkte veröffentlicht. Hintergrund ist eine mögliche Ablösung der derzeit nicht den Anforderungen der Benchmark-Verordnung (Benchmarks Regulation, BMR) entsprechenden Referenzwerte EURIBOR und EONIA.

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