Aufgrund erheblicher Bedenken für den Anlegerschutz hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf von binären Optionen und Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) an Kleinanleger vorübergehend verboten. Die Verbote gelten seit 2. Juli bzw. 1. August 2018. Die FMA übernimmt mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf die Verbote in die nationalen Produktinterventionsmaßnahmen gem. FMA-PIV.