Mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz soll die Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-Richtlinie) in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die NIS-Richtlinie, die am 8.8.2016 in Kraft getreten ist, sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um ein gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in strategischer und operationeller Hinsicht zu stärken. Dazu zählen z.B. Mindestsicherheitsanforderungen und Meldepflichten für die Betreiber wesentlicher Dienste und für Anbieter digitaler Dienste.