§§ 914, 934 ABGB
§ 351 UGB.
Zu Lasten eines Unternehmers kann das Recht zur Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte auch konkludent ausgeschlossen werden.
§§ 914, 934 ABGB
§ 351 UGB.
Zu Lasten eines Unternehmers kann das Recht zur Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte auch konkludent ausgeschlossen werden.