§ 897 ABGB
§§ 12, 13 VKrG
Bei Abschluss eines drittfinanzierten Kaufs unter der aufschiebenden Bedingung der Kreditaufnahme durch den Käufer vereitelt Letzterer den Bedingungseintritt nicht treuwidrig, wenn er den Abschluss eines Kreditvertrags unterlässt, von dem er gemäß § 12 Abs 1 VKrG wieder zurücktreten hätte können.