§§ 983, 988 ABGB
Die Zuzählung der Darlehensvaluta ist eine Tatsache, die den Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers begründet und die er deswegen zu beweisen hat, unabhängig davon, ob der Vertrag Real- oder Konsensualkontrakt ist.
OGH 21. 11. 2017, 6 Ob 169/17x