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Zum "Rücktritt" beim drittfinanzierten Kauf nach VKrG

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2461ÖBA 2018, 347 Heft 5 v. 15.5.2018

§ 897 ABGB

§§ 12, 13 VKrG

Bei Abschluss eines drittfinanzierten Kaufs unter der aufschiebenden Bedingung der Kreditaufnahme durch den Käufer vereitelt Letzterer den Bedingungseintritt nicht treuwidrig, wenn er den Abschluss eines Kreditvertrags unterlässt, von dem er gemäß § 12 Abs 1 VKrG wieder zurücktreten hätte können.

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