§ 987 ABGB
§ 502 ZPO
Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Kündigung des endfälligen Kreditvertrags kann darin liegen, dass der Kreditnehmer den Tilgungsträger nicht mehr wie vereinbart bespart.
§ 987 ABGB
§ 502 ZPO
Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Kündigung des endfälligen Kreditvertrags kann darin liegen, dass der Kreditnehmer den Tilgungsträger nicht mehr wie vereinbart bespart.