Die FMA novelliert mit den vorliegenden Mindeststandards ihre Rechtsansicht zu den Sorgfaltspflichten gem § 39 Abs 1 und 2 BWG iZm Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern. Die neuen Mindeststandards enthalten im Vergleich zur Vorversion ua auch Bestimmungen zur Markttransparenz.