Am 21.4.2017 wurde der Ministerialentwurf (ME) zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) veröffentlicht. Durch das Gesetz sollen die 4. Geldwäscherichtlinie (RL 2015/849/EU ) und die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche in nationales Recht umgesetzt werden. Im ME finden sich ua auch Änderungen des FM-GwG, des BWG, des Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetzes (ZGVG), des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes (ZvVG) und des BörseG 1989.