Am 29.4.2017 wurde die Delegierte Verordnung 2017/747/EU zur Ergänzung der Verordnung 2014/806/EU (SRM-VO) veröffentlicht. Damit werden die Kriterien für die Einhebung der Ex-ante-Beiträge und für den Aufschub von Ex-post-Beiträgen zum einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) definiert. So soll sichergestellt werden, dass der Fonds über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt.
Kriterien für die Einhebung von Ex-ante-Beiträgen