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Zur Schlüssigkeit der Klage gegen einen LIBOR-Kartellanten

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2397ÖBA 2017, 726 Heft 10 v. 15.10.2017

§§ 226, 228 ZPO

§ 1293 ABGB

Wer behauptet, durch ein Kartell (hier: Manipulation des LIBOR) geschädigt worden zu sein, muss den hypothetischen Verlauf im Falle rechtmäßigen Marktverhaltens vortragen, damit seine Klage schlüssig ist.

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