§ 1313a ABGB
Fehler des kundennäheren Dienstleisters, die außerhalb des Pflichtenprogramms des kundenferneren Dienstleisters liegen, sind Letzterem nicht zuzurechnen.
OGH 29. 3. 2017, 7 Ob 13/16m
§ 1313a ABGB
Fehler des kundennäheren Dienstleisters, die außerhalb des Pflichtenprogramms des kundenferneren Dienstleisters liegen, sind Letzterem nicht zuzurechnen.
OGH 29. 3. 2017, 7 Ob 13/16m