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Verwertung gerichtsbekannter Tatsachen in Massen(-anleger-)verfahren

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2395ÖBA 2017, 723 Heft 10 v. 15.10.2017

§§ 182, 182a, 266, 269, 477 ZPO

Offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen kann das Berufungsgericht zwar ohne Beweisaufnahme in seiner Entscheidung verwerten; ein solches

Seite 723


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