Die Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung gilt seit 12.1.2016. Die Verordnung bringt für Gegenparteien eine Meldepflicht für abgeschlossene Wertpapierfinanzierungsgeschäfte. Zusätzlich enthält die Verordnung Vorgaben und Maßnahmen zu Erhöhung der Transparenz gegenüber Anlegern in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps sowie für den Fall der Weiterverwendung von erhaltenen Sicherheiten.