Der von Finanzanalysten häufig benutzte Begriff "Non-Performing Exposures" (NPE) wurde mangels Legaldefinition über Jahre hinweg uneinheitlich interpretiert. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise ab 2008/2009, die zu einem signifikanten Anstieg der NPEs führte, veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Juli 2014 einen Reporting Standard. Dieser Standard definiert – neben dem Konzept der "Forbearance" – den Begriff der "Non-Performing Exposures" für Zwecke des regulatorischen Reportings. Die NPE-Definition der EBA baut zu einem großen Teil auf dem regulatorischen Ausfallsbegriff und der Impairment-Definition aus der Rechnungslegung (IFRS) auf und ergänzt diese Konzepte noch in Teilbereichen. Der vorliegende Artikel legt dar, dass der regulatorische Ausfallsbegriff, der buchhalterische Begriff des Impairments und der Non-performance-Begriff großteils deckungsgleich sind und sich in Zukunft noch weiter annähern werden. Zu diesem Schluss kommt auch ein im April 2016 durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichtes Konsultationsdokument. Außerdem wird ein Ausblick auf die Änderungen gegeben, die im Zusammenhang mit dem Übergang von IAS 39 zu IFRS 9 zu erwarten sind.