Entsprechend den Tz. 66 und 67 des Fachgutachtens KFS/BW1 2014 sollen die künftigen finanziellen Überschüsse Erwartungswerte repräsentieren, wobei diese aus Szenarien abgeleitet werden können. Den unterschiedlichen Szenarien sind Eintrittswahrscheinlichkeiten zuzuordnen, wobei der wahrscheinlichste Wert (Modalwert) vom Erwartungswert der finanziellen Überschüsse abweichen kann. Darüber hinaus ist nunmehr durch den Gutachter zu beurteilen, inwieweit das Unternehmen Insolvenzrisiken ausgesetzt ist, wobei der Ansatz von bewertungsrelevanten Insolvenzrisiken anhand von Insolvenzwahrscheinlichkeiten – die u.a. aus Ratings abgeleitet werden können – erfolgen kann. Der Beitrag diskutiert eine mögliche Berücksichtigung von Insolvenzwahrscheinlichkeiten im Bewertungskalkül.