Der Beitrag untersucht, inwieweit ein Zahlungsmoratorium, mit dem auf unionsrechtlicher Grundlage in die Fälligkeit von Forderungen gegen in Schieflage geratene Kreditinstitute eingegriffen wird, auf von Dritter Seite gegebene Sicherheiten durchschlägt. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob sich auch ein gesetzlicher Ausfallsbürge – im konkreten Fall ein Bundesland als Gewährträger eines Kreditinstituts – auf solchen staatlichen Eingriff in die Fälligkeit der besicherten Hauptschuld berufen kann.