Ziel des GesRÄG 2011 war es, der Kritik der FATF an den österreichischen gesetzlichen Regelungen zur Inhaberaktie Rechnung zu tragen und damit negative Konsequenzen auf internationaler Ebene zu vermeiden.
Ziel des GesRÄG 2011 war es, der Kritik der FATF an den österreichischen gesetzlichen Regelungen zur Inhaberaktie Rechnung zu tragen und damit negative Konsequenzen auf internationaler Ebene zu vermeiden.