Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus wird Anfang November 2014 operativ. Ende April wurde dazu die SSM-Rahmenverordnung veröffentlicht, die zB die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden
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und EZB, Verfahrensrecht und die exakten Auswirkungen auf Banken, die nicht der direkten EZB-Aufsicht unterstehen, konkretisiert.