Der vom BMJ übermittelte Rohentwurf sieht vor, jene Kreditverträge, die im Anwendungsbereich der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge liegen, aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes herauszulösen und für sie ein eigenes Gesetz zu schaffen, das in seinem Aufbau dem Verbraucherkreditgesetz nachgebildet ist.