Im Rahmen des Trilogs für die Harmonisierung der Einlagensicherung wurde Einigung erzielt und die Richtlinie bereits im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) angenommen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist für April 2014 geplant. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist bis zum 2. Quartal 2015 geplant. Seit längerer Zeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Bundessparte mit Umsetzungsfragen wie beispielsweise dem Überlauf und den Voraussetzungen für die beschleunigte Auszahlung. In jedem Mitgliedsstaat müssen erwartungsgemäß künftig nationale ex-ante-Einlagensicherungsfonds aufgebaut werden.