Der Richtlinienvorschlag sieht eine Ausweitung der Möglichkeiten der Aufsicht im Krisenfall, die Errichtung nationaler Fonds zur Abwicklung systemrelevanter Banken und den Eingriff in Gläubigerrechte vor. Dabei geht es um besonders sensible Aspekte wie Finanzierung und Struktur dieser Fonds, Zielgröße sowie Mittelverwendung.